Der Weg zu einem KfW-Hilfskredit

Corona-Krise: Hollmann hilft!

Betroffene Unternehmen, die ein Programm des Corona-Schutzschilds in Anspruch nehmen möchten, können dies über ihre Hausbank oder einen anderen Finanzierungspartner beantragen. Neben der eigenen Bank können dies Geschäftsbanken, Sparkassen, Genossenschaftsbanken, Direktbanken, Bausparkassen, Versicherungen oder Finanzvermittler sein. Wichtig: Die direkte Beantragung bei der KfW ist nicht möglich.

Bedenken Sie, dass trotz beschleunigter Verfahren einige Zeit vergehen kann, bis es zur Auszahlung eines Kredites kommt. Handeln Sie bei Bedarf frühzeitig!

Ein Antrag läuft in vier Schritten:

  1. Finanzierungspartner finden: Kontakt mit der Hausbank oder anderem Finanzierungspartner aufnehmen und Termin vereinbaren. Bei der Suche nach einem Finanzierungspartner unterstützt auch die Website der KfW.
  2. Kredit beantragen: Der Finanzierungspartner stellt für das Unternehmen den Kreditantrag bei der KfW
  3. Kreditantrag wird geprüft: Die KfW prüft alle Unterlagen und entscheidet über die Förderung.
  4. Kreditvertrag abschließen und Liquidität erhalten: Das Unternehmen schließt beim Finanzierungspartner den Kreditvertrag ab, anschließend werden die Mittel bereitgestellt.

Hier können Sie Ihren Kreditantrag für Ihre Bank oder Sparkasse vorbereiten: https://corona.kfw.de/

Auch Zweit- und Drittanträge sind im Zeitablauf möglich. Auf bewilligte, aber noch nicht abgerufene Mittel kann ohne Vorfälligkeitsentschädigung verzichtet werden. Nach Abruf der Mittel würde eine Vorfälligkeitsentschädigung anfallen. Bankübliche Sicherheiten sind leider unverändert für das gesamte Darlehen zu stellen.

Welche Unterlagen sind vorzubereiten?

Folgende für den Abruf der Fördermittel benötigte Unterlagen sollten vorbereitet und eingereicht werden:

  • Kurze schriftliche Beschreibung der Auswirkungen der Pandemie auf das Unternehmen
  • Jahresabschlüsse/Einnahmen-Überschussrechnungen 2018 und 2019
  • Betriebswirtschaftliche Auswertung 2020 (inklusive Summen- und Saldenliste)
  • Ermittlung des Kreditbedarfs anhand einer Maßnahmen- und Liquiditätsplanung für die nächsten 12 Monate
  • Selbstauskunft
  • Vorschlag für den Eigenbeitrag des/der Gesellschafter(s)